Wissenswertes

Voraussetzungen

Voraussetzung für die logopädische Therapie ist eine Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt.

Folgende Facharztgruppen stellen ein Rezept aus: HNO – Arzt, Pädaudiologen, Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Internisten, Zahnärzte, Kieferorthopäden und praktische Ärzte.

Kosten & Gültigkeit

Die Heilmittelverordnung ist ab dem Tag der Ausstellung nur für die folgenden 28 Tage gültig.

Melden Sie sich daher vor Ablauf dieser Zeit, zur Logopädie, an.

Die Behandlungskosten werden von allen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene, ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs, müssen eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes und 10 Euro pro Verordnung, leisten.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Erwachsene mit Befreiungsbescheinigung sind von der Zuzahlung befreit.

Nach der Anmeldung erfolgt ein Diagnostiktermin und ein Gespräch über die geplante Behandlung.

Es ist mir wichtig, mich regelmäßig mit Ärzten, Angehörigen, Bezugspersonen und weiteren Therapeuten auszutauschen.

Sie benötigen weitere Beratung?

Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon, E-Mail oder SMS.